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ALLGEMEINE GSCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

Für den Schlagzeugunterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, dass er auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Crash! Bang! Drum! - vertreten durch Reiner Blum, Eschenbachstraße 43, 97762 Hammelburg - hingewiesen wurde und mit ihnen einverstanden ist. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Unterrichtsgebühr zu zahlen. Bei minderjährigen Schülern ist der gesetzliche Vertreter der Vertragspartner. Eine Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Schlagzeugschule Crash! Bang! Drum! möglich.

2. Unterricht

Der Schlagzeugunterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien des Bundeslandes Bayern für allgemeinbildende Schulen findet der Schlagzeugunterricht nicht statt. Fällt der Schlagzeugunterricht wegen Erkrankung oder anderen Gründen der Lehrkraft aus, wird der Schlagzeugunterricht nachgeholt. Das gilt nicht im Falle höherer Gewalt. 

3. Gebühren/Zahlungsweise

Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Unterrichtsgebühr. Sie ist immer in gleichen Monatsraten zu zahlen und ist  immer am 1. eines Monats fällig. Kontoinhaber und Vertragspartner müssen die gleiche Person sein.

4. Krankheit/Ausfallzeiten

Die Verpflichtung zur Zahlung besteht auch bei Ausfallzeiten des Schülers weiter. Sofern der Schüler länger als 14 Tage krank ist, kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests bis maximal 3 Monate ruhen und verlängert sich automatisch um die Länge der Ruhezeit.

Im Falle einer Erkrankung der Lehrkraft, die länger als 14 Tage dauert, kann die Schlagzeugschule Crash! Bang! Drum! ebenfalls den Vertrag bis maximal 3 Monate ruhen  lassen , der sich automatisch um die Länge der Ruhezeit verlängert.

5. Kündigung durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende den Vertrag kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Der Vertragspartner ist zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn eine Erkrankung eintritt, die eine Fortführung des Schlagzeugunterrichts unmöglich macht. Die Erkrankung ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests zu bestätigen. Auch bei Schließung einzelner Standorte ist der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

6. Kündigung durch Crash! Bang! Drum!

Crash! Bang! Drum! ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung von zwei Monatsgebühren in Verzug ist. Die Crash! Bang! Drum! ist berechtigt, den Vertrag im Falle der Schließung einzelner Standorte fristlos zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Gründen bleibt hiervon unberührt. Crash! Bang! Drum! behält sich im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

7. Haftung
Die Teilnahme am Schlagzeugunterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen Crash! Bang! Drum! sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschaden.


8. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich nach den entsprechenden Bestimmung des der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt. Die Datenschutzerklärung finden Sie auf der Internetseite der Schlagzeugschule unter https://www.reinerblum.com/datenschutz.

 

9. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

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